Die Einwirkungspflicht zur Durchsetzung der indirekt-schu...
Ortega, Elena Umfasst ein Gesamtarbeitsvertrag indirekt-schuldrechtliche Bestimmungen, bedeutet dies, dass eine Partei des Einzelarbeitsvertrags verpflichtet wird, ohne dass die andere berechtigt ist. Die Durchsetzung ist folglich Sache der Verbände, welche das fehlbare Mitglied gemäss Art. 357a Abs. 1 OR mittels Einwirkung zur Einhaltung anhalten müssen. De lege lata kommt der betroffenen Partei des Einzelarbeitsvertrags keine Möglichkeit zu, selbst die Du...